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Mittwoch, 18. April 2012

Eingliederungsvereinbarung...was tun?

Ziviler Ungehorsam mit Ralph Boes
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Zitat:
"In erster Linie zielt die Aktion auf die bedingungslose Wiederherstellung der Grundrechte.
Durch das heutige Hartz-IV-System sind
Artikel 1 (Menschenwürde),
Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Artikel 6 (Schutz der Familie),
Artikel 11 (Freizügigkeit im Bundesgebiet),
Artikel 12 (freie Berufswahl /Verbot von Zwangsarbeit),
Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung)
und Artikel 19 (Zitiergebot)
– das sind sieben
der 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes –
außer Kraft gesetzt, wesentlich verkürzt oder sogar in ihr Gegenteil verkehrt worden,
mit unglaublich destruktiven Folgen für die gesamte Gesellschaft. Da ist an und für sich schon dringender Handlungsbedarf.
Ich denke aber, dass das Grundeinkommen ein äußerst smartes Mittel ist, den Grundrechten wieder volle Geltung zu verschaffen."

Zum Hintergrund:
Die so. "Eingliederungsvereinbarung" wird jedem Hartz IV-Empfängern aufgezwungen. Unterschreibt er nicht, wird sie per "Verwaltungsakt" für gültig erklärt.
Sie besagt u.a., dass der Hartz IV-Empfänger seinen Wohnort nicht verlassen darf und sich in jeden Job und in jedeMaßnahme pressen lassen muss, die ihm "angeboten" werden. Wichtigster Teil der "Eingliederungsvereinbarung" ist die Rechtsfolgenbelehrung, aus der nichts als purer Vernichtungswille spricht:

Wichtig:
Untenstehende "Neue Eingliederungsvereinbarung" ist zwar beim Jobcenter Berlin Mitte eingereicht, sie ist aber (noch) nicht rechtskräftig.
Wer sie, oder Elemente aus ihr, für seine Auseinandersetzung mit dem Jobcenter nutzen möchte, muss damit rechnen, damit nicht anerkannt und ggf. schikaniert und sanktioniert zu werden.Tollkühnheit ist gefährlich. Jeder ernste, tiefgründige Umgang mit dem Thema Menschenrechte bringt dagegen weiter - und da ist auch mutvolles und entschiedenes Handeln angebracht.
Man muss die Schlange aber am Kopf treffen und nicht am Schwanz, dass sie einen nicht zerreißt.

Weitere Wege, den Wandel zu stützen:

- Verbreiten Sie z.B. den Link zum "Brandbrief" auf allen "Kanälen" und in allen ihnen zugänglichen Foren
- schreiben sie Leserbriefe an die Presse, machen Sie Filme in Youtube usw. usf.
- unterstützen Sie den Brandbrief mit ihrer Unterschrift
- informieren Sie sich und andere regelmäßig über den Fortgang der Aktion
- sprechen Sie die Menschenrechtslage in Hartz IV bei allen Gelegenheiten an
- informieren Sie sich ggf. über das bedingungslose Grundeinkommen
- und setzen Sie sich mit uns gemeinsam dafür ein, dass in Deutschland das Grundgesetz
- wieder die ihm gebührende Bedeutung erhält.

Zum Hintergrund der "Eingliederungsvereinbarung" und zur weiteren damit zusammenhängenden Entwicklung siehe:


EGV
Kurz-Info:
Kuriose Klauseln aus Eingliederungsvereinbarungen



Torsten Büscher setzt sich in Peine auf ähnlichem Weg
für die Grundrechte ein

Der gesamte Projektverlauf in einer PDF-Datei:
Projektverlauf als PDF-Datei
Anhörung im Bundestag zur Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV a. 06.06.2011,Film, vollständige Fassung, 94 Minuten(Beitrag von Prof. Lessenich hier rechts eingeblendet)
Bericht zur Anhörung von Katja Kipping Bericht zur Anhörung vom deutschen Bundestag

wie auch... Matthias Härtel:
Sachbuchautors Matthias Härtel

Ratgeber

...auch...
DIE LINKE hilft
Sprechstunden und Beratungsangebote der LINKEN
DIE LINKE kämpft für grundlegende politische Veränderungen und ist gleichzeitig Kümmererpartei: konkret im Alltag und vor Ort. 
Viele Menschen geraten in eine prekäre Lage und brauchen Rat und Hilfe:
 Das Jobcenter verlangt die Ausfüllung eines Wusts von Formularen bei der Hartz IV-Antragstellung, der Vermieter erhöht die Miete nach Modernisierung der Wohnung, Alleinerziehende kennen ihre Rechte und Ansprüche nicht… DIE LINKE und ihre Abgeordneten unterstützen Menschen in schwierigen Situationen, durch eigene Angebote, in Kooperation mit Vereinen, Selbsthilfegruppen oder Rechtsanwälten und stellen sich an die Seite der Betroffenen. Bundesweit bieten etwa 90 Kreisverbände verschiedene kostenlose Angebote: Sozial- bzw./und Hartz IV-Sprechstunden, Angebote zu Asylberatung, Mieten- und Familienhilfe.

Vereinigung gegen Ungerechtigkeiten (VUG) startet Soforthilfe für Menschen in Not
Ab sofort können Bezieher von Hartz-IV das Online-Formular ausfüllen, wenn es mit der ARGE/AHA/Job-Center wieder Ärger gibt. 
Detlev von Wake News Radio versucht zu helfen.

Zahlreiche Tipps und wertvolle Verhaltensregeln findet ihr auf Foren
...wie z.B.:


Chefduzen.de...Forum der Ausgebeuteten

Und nachfolgend 
......etwas zum Schmunzeln!

Bundesagentur für Einkommen

An dieser Stelle verweise ich auch auf einen älteren Post über




eingliederungsvereinbarung, eingliederungsvereinbarungen, eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, eingliederungsvereinbarung unterschreiben, eingliederungsvereinbarung widerspruch, eingliederungsvereinbarung muster, widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung, arge eingliederungsvereinbarung, hartz 4 pflichten, eingliederungsvereinbarung ablehnen

Sonntag, 8. April 2012

Leiharbeit...moderner Menschenhandel?


...hier...
sollte sich wirklich JEDER engagieren
Währen Steuerverschwendung-Misswirtschaft und unverschämt überhöhte "Ehren"Solds für kurzzeitige-unlautere Amtsträger...unsere Staatskasse belasten, werden die Opfer der Firmenpleiten von Jahr zu Jahr gnadenloser entwürdigt und ihrer Grundrechte beraubt.

Nicht NUR...dass der brave Bürger über viele Jahre vertrauensvoll ein System mitfinanziert hat, das in Zeiten der Not als hilfreiche Stütze vermarktet wurde...
dass ihm mehr und mehr von seinem Lohn geraubt wird... durch stetig wachsende Sozialabgaben vereint mit geringeren Leistungen...
muss dieser nun auch
...fassungslos erkennen..dass unser Sozialsystem an allen Ecken und Enden bröckelt.

Mit einem Male sieht er sich völlig entrechtet einer Maschinerie ausgeliefert, die Menschen verachtender nicht sein kann.

Für Arbeitslose gibt es nämlich ganz andere Gesetze, weil sich unsere Regierenden immer neue...findige "Maßnahmen" für ihre "Sozialschmarotzer" ausdenkt, damit blos keiner auf die Idee kommt...ein Leben in "Saus und Praus" auf Staatskosten zu führen.

...dieses Recht bleibt lediglich den von uns gewählten Staatsdienern vorbehalten...

Dennoch...wähnt man sich anfangs noch in der Hoffnung, dass sich der Angestellte des Arbeitsamtes, zumindest bemüht zeigen wird...einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln, anhand der persönlichen Qualifikation...da jener ja auch dafür bezahlt wird (aus unserer Staatskasse)

...doch...Weit gefehlt!

Derzeit scheint es so...als hätte man sich dieser Aufgabe...klammheimlich entledigt.
Da sind fleißige Geschäftemacher plötzlich bereit...unsere Beamten und Angestellten der Arbeitsämter zu entlasten.

Leiharbeiter/Innen verdienen im Schnitt 30 bis 50 Prozent weniger als ihre
KollegInnen bei der Entleihfirma!

Leiharbeiter/Innen werden oft nur für den Zeitraum eingestellt, für den sie an eine fremdeFirma verliehen werden können und werden anschließend entlassen , wenn nicht sofort ein neuer Entleiher gefunden wird.

Viele Beschäftigte werden um Lohn und Urlaub betrogen, indem ihnen die Zeit, in der sie nicht vermietet werden können, abgezogen wird.

Leiharbeiter/Innen haben im Entleihbetrieb noch weniger zu melden, als ihre fest angestellten Kollegen/Innen.
Sie sind Beschäftigte 2. Klasse!
"Dass sich die meisten Lohnabhängigen unter ihrem „Wert“ verkaufen (müssen !),
ist nichts, was im Kapitalismus verwundern sollte.
Doch an „Arbeitgeber“ verkauft zu werden, um für rund 30 Prozent weniger Lohn zu schuften als die restliche Belegschaft, bei gleicher Leistung und weniger Rechten, ständig davon bedroht, willkürlich entlassen zu werden?"
Das ist moderner Sklavenhandel!

So ergeht es bereits knapp 900.000 ArbeiterInnen in Deutschland, die von Zeitarbeitsfirmen an andere Unternehmen „verliehen“ werden – Tendenz steigend.

Nachfolgend könnt ihr euch mal informieren...was euch blüht...wenn ihr arbeitslos werdet und automatisch zum Freiwild für Leiharbeiter Firmen mutiert....weil...neue Arbeitssuchende sehr gefragt sind...und unter Zwang des Arbeitsamtes keine Wahl haben...diese ausgeklügelte Geschäftsidee zu boykottieren.

...denn...
Mit Arbeitslosen Meldung bist Du ab jetzt... NUR noch "Ware" für clevere Geschäftemacher und wirst quasi über Nacht ein Zwangsarbeiter im Niedriglohn-Sektor!

Wie DAS...mit unseren Grundrechten vereinbar sein soll...bleibt ein Rätsel
...aber...
wo kein Kläger...da kein Richter...stimmts?

Das deutsche Leiharbeitsgesetz muss reformiert werden.es verstößt gegen europäisches Recht.

Naja...
zumindest wirst Du Dir für kurze Zeit...unheimlich gefragt vorkommen...weil die unzähligen "Privaten Jobvermittler"- wie Pilze am Markt wachsen.. und sich förmlich um Dich reißen werden...
Ist ja auch verlockend lukrativ....und...JEDER Arbeitssuchende bringt frisches Geld...alleine schon durch staatliche Subventionen...die es gilt abzuschöpfen.

Unsere Arge hat sich da ganz schön gewieft aus ihrer Verantwortlichkeit freigekauft...
und praktischer Weise, hat man nun nebenbei...mehr Zeit zum Kaffeetrinken...
weil die "zugeteilten" Arbeitsvermittler von Amtswegen, nun ihrer bezahlten Arbeit nicht mehr nachkommen müssen.

Wem interessiert schon eine zweckorientierte und individuell ausgerichtete Vermittlung der Arbeitssuchenden...welche teilweise schon jahrzehntelang durch brave Steuerzahlungen diesen dreisten Irrwitz - unfreiwillig mitfinanziert haben...und nicht ahnen konnten, dass sie in Zeiten der Not ..als gefragte Handelsware für Billig-Lohn-Vermittler weitergereicht werden.

Tarifverträge der Menschenhändler

ARCHIV FÜR
TARIFVERTRÄGE DER LEIHARBEITSBRANCHE
Die Gewerkschaft FAU begann im Jahr 2003 damit Leiharbeitstarifverträge zu sammeln und zu veröffentlichen. Damit wurden diese erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und jeden Monat 10.000fach von
www.fau.org heruntergeladen.

Initiative
"Gleiche Arbeit-Gleiches Geld"

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Unterstützt die wichtigen Initiativen gegen Leiharbeit Zeitarbeit...sobald sich euch eine Gelegenheit bietet!


Die aktuellen Gesetze machen Leiharbeitnehmer zu Beschäftigten zweiter Klasse. Fordern Sie die Politik auf, dieser Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt einen Riegel vorzuschieben.

Verschicken Sie E-Cards an Politiker-Landtagsabgeordnete-Freunde und Verwandte!
Fordern Sie die Politik auf, Regeln zu schaffen, die Leiharbeit fair gestalten.

"Leiharbeit das sichtbarste Beispiel für die Verrohung der Sitten auf dem
Arbeitsmarkt. Sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze gibt es für immer weniger Menschen. Billigjobs und befristete Arbeitsverhältnisse sind auf dem Vormarsch, weil Unternehmen und im Fall der Leiharbeit die Verleihbetriebe daran prächtig verdienen.
Die Beschäftigungszahlen in der Leiharbeit haben ein neues Rekordniveau erreicht. Rund eine Million Menschen arbeiten in diesen prekären Arbeitsverhältnissen. Obwohl sie das gleiche leisten, verdienen sie deutlich weniger als ihre Kollegen in Festanstellung.
Sie haben weniger Rechte und wissen oft heute nicht, wo sie in der nächsten Woche arbeiten

Die IG Metall stellt aktuell das sogenannte "Schwarzbuch Leiharbeit" vor.
In diesem Schwarzbuch geschilderten Beispiele zeigen die Auswirkungen von
Leiharbeit auf die Menschen.
So kann es nicht weitergehen. Arbeit darf nicht zur Ramschware verkommen.
Menschen sind mehr als eine Kostenstelle.



"Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat (Deutschland) nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungs​systeme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."


Lesenswertes zu Leiharbeit Zeitarbeit...




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Freitag, 6. April 2012

Anfechtung Bildungspaket...

PRESSEERKLÄRUNG vom O3. April 2012

BILDUNGSPAKET:

Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht

Klägerin ist bereit, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu kämpfen, damit alle Kinder in Deutschland diskriminierungsfreie Chancengerechtigkeit erlangen können.

„Wer vorgestern glaubte, unsere Meldung über die Verfassungsbeschwerde zum Bildungspaket sei ein Aprilscherz,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „dem können wir versichern, dass uns das Thema, Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu erreichen, viel zu ernst ist, um damit Scherze zu treiben.“

Seit sie im Juni 2011 den Bildungspaket-Antrag im Jobcenter gestellt hatte, kämpfte eine alleinerziehende Mutter mit Unterstützung der Hartz4-Plattform um das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für ihre Tochter sowie Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland.

Bei ihrem Weg durch die Sozialgerichte ging es insbesondere darum, dass sie nicht mit der in den fünf Antragsformularen für das sogenannte Bildungspaket geforderten zahlreichen Freigaben ihrer Daten gegenüber beispielsweise Behörden, Schulen oder Caterern fürs Mittagessen einverstanden ist. Seit August 2011 stritt sie bei den Gerichten vor allem anderen für den Schutz vor Diskriminierung ihres Kindes.

Sie wandte sich gegen die Verfassungswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, die gegen das vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 verkündete „unverfügbare Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ verstoßen – in das die Karlsruher Richter ausdrücklich auch das Recht auf „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ eingeschlossen hatten.

Gegen den negativen Beschluss der ersten Instanz beim Sozialgericht legte sie in zweiter Instanz im September 2011 Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Seit einem mündlichen Termin im November 2011 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen - das der Richter platzen ließ, weil er Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin als Beistand für die Klägerin zurückwies, obwohl das Sozialgerichtsgesetz dies ausdrücklich zulässt – muss die Klägerin zunehmend mehr den Eindruck gewinnen, als ginge es in dem Verfahren weniger darum, ihr zu ihrem eingeklagten Recht und Grundrecht zu verhelfen, als vielmehr darum,

vom diskriminierenden Bildungspaket abzulenken, das Verfahren zu verzögern und Sie zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

Das Jobcenter Duisburg wird nicht müde, seit nunmehr bald neun Monaten wieder und wieder von der Klägerin die sogenannte „Mitwirkungspflicht“, sprich Freigabe ihrer vom Sozialgesetzbuch ebenso wie vom Grundgesetz geschützten Sozialdaten einzufordern.

Die Behörde tut dabei so, als könne sie nicht lesen, dass dies bereits im Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde. Auch bei ihrer letzten neuerlichen „Einladung“ ins Amt musste die Klägerin wieder einmal zu Protokoll geben, was längst in den Akten der Rechtsabteilung des Jobcenters wie auch in den Sozialgerichtsakten nachzulesen gewesen wäre:

„Die (...) angeforderten Dokumente können (...) nicht vorgelegt werden“

und die völlig ahnungslose Sachbearbeiterin zum zigsten Male „auf das anhängige Sozialgerichtsverfahren und den Schriftverkehr in“ ihrer eigenen „Verwaltungsakte“ hinweisen. Dann hätte sie sich und der Klägerin die Zeit für diesen Termin ersparen und Sinnvolleres tun können. Denn das Widerspruchsverfahren, das sie glaubte, jetzt noch einmal eröffnen zu können, war – nachdem fünf „Versagungs-, Entziehungs- und Ablehnungs-Bescheide“ vorausgegangen waren - längst von ihrer Behörde abgeschlossen worden.

Seit langer Zeit versucht auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg im Sozialgerichtsstreit das lästige Thema Bildungspaket loszuwerden. Sieben Monate nach Einreichen der Bildungspaketklage beim Sozialgericht – behauptet es, zuletzt am 2. März, immer noch: „streitig“ sei „alleine die Regelleistungshöhe“.

Und als seien die zentralen Klagegründe zum Daten- und Diskriminierungsschutz niemals in den Schriftsätzen aufgetaucht, gibt sich der Vertreter der Stadt obendrein verwundert, als die Klägerin schließlich noch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts als Beweis zum Verfahren ergänzt, das genau ihre Position der Schutzwürdigkeit von Sozialdaten stützt (B 14 AS 65/11 R, vorläufige Medieninformation Nr. 2/12 des BSG am 25.01.2012).

Er erklärt willkürlich: es „ist hier nicht nachvollziehbar, welche rechtliche Bedeutung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012 im vorliegenden Verfahren zukommen soll.“

Und das Landessozialgericht in Essen übergeht mal einfach seinen eigenen „Beschluss“ im mündlichen Termin, den der Richter hatte platzen lassen, weil die Klägerin sich nicht mit dessen Aufforderung einverstanden erklärt hatte, ihrem vom Gesetz zugelassenen Beistand die Vollmacht und damit die Anwesenheit in der Verhandlung zu entziehen. In der „Niederschrift in dem Beschwerdeverfahren“ vom 29.11.2011 stand zwar ausdrücklich:

„Sodann ergeht folgender Beschluss: 1. Die Erörterung wird vertagt. 2. Der Senat wird über die Zurückweisung der Bevollmächtigten Brigitte Vallenthin durch Beschluss entscheiden. 3. Neuer Termin von Amts wegen.“ Darauf hatte die Klägerin vertraut und sich verlassen.

Stattdessen hat der zweite Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen – nach dem Motto: was schert uns unser Geschwätz von gestern

- kurzerhand ohne weitere Begründung am 22. Dezember die Klage mit unanfechtbarem Beschluss abgewiesen - nachdem der Richter zuvor bereits im mündlichen Termin erklärt hatte, den entscheidenden und überwiegenden Teil der Klageinhalte nicht verhandeln zu wollen.

Die für die Klägerin nicht nachvollziehbar gänzlich an ihrem Klagegegenstand vorbei gehenden Ablehnungs-Begründung schloss mit dem Verweis auf ein durch Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangtes Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (S 48 AS 664/11), das – entgegen der richterlichen Beschluss-Ausführung - auch nicht andeutungsweise das Vorbringen der Klägerin zum Inhalt hat (B 14 AS 131/11 R).

Damit war bereits nach der zweiten Instanz der Weg fast frei, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Um hierfür jedoch die Voraussetzungen zur „Erschöpfung des Rechtsweges“ vollständig erfüllt zu haben, bedurfte es eines weiteren Rechtsmittels, der „Anhörungsrüge“ wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Grundgesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann annehmen, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsmittel genutzt worden sind.

Die Anhörungsrüge musste spätestens binnen Zwei-Wochen-Frist nach dem Beschluss des Landessozialgerichts dort eingehen. Diese Frist hat die Klägerin am 9. Januar auch eingehalten.

Seitdem erreichten sie juristische Merkwürdigkeiten aus dem Landessozialgericht, die von ihr nicht anders denn als Verzögerung und Behinderung empfunden werden konnten. Es ist anzunehmen, dass die Ablehnung der Anhörungsrüge bereits seit dem 9. Januar fest stand und kurzfristig hätte entschieden werden können. Dennoch erhielt die Klägerin einen Ablehnungs-Beschluss erst fast drei Monate später, am 30. März.

- Zunächst kam am 11. Januar die Eingangsbestätigung mit einem falschen Datum - 10. statt 9. Januar. Wenn dieses Datum tatsächlich korrekt gewesen wäre, hätte die Anhörungsrüge wegen verspäteten Eingangs vom Landessozialgericht abgelehnt werden können. Damit wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle abgeschnitten gewesen.

- Mit erkennbarer Verärgerung gibt das Gericht seinen Fehler nach zwei Wochen endlich zu und bestätigt den fristgerechten Eingang.

- Gleichzeitig ermuntert es die Klägerin darin am 23. Januar erstmals :

„Ggfs. Teilen Sie die Rücknahme Ihrer Anhörungsrüge mit“.

- Diese Ermunterung verstärkt das Landessozialgericht schließlich noch einmal mit einem letzten Schreiben am 15. März, dessen Inhalt nur verblüffen kann:

„Um Überprüfung Ihres Tuns wird gebeten“.

Zusätzlich wird noch einmal der gesamte Klageinhalt willkürlich und demonstrativ in den Papierkorb geworfen:

„Die Frage nach Leistung zur Bildung und Teilhabe war nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Und das Gericht regt an zu prüfen:

„ob Sie Ihrem tatsächlichen Begehren (...) durch die Durchführung des dazu gebotenen Hauptsacheverfahrens entsprechen wollen oder ob Sie die hiesige – insoweit nicht zielführende – Anhörungsrüge weiter verfolgen wollen.“ Schließlich wird noch ein monetäres Lockmittel auf den Tisch gelegt:

„Die Rücknahme der Anhörungsrüge verursacht keine gesonderten Kosten“.

Der Richter schließt mit der freundlichen Aufforderung:

„Die Vorlage Ihrer Stellungnahme“ binnen zwei Wochen „fördert das Verfahren“.

Dabei hat er offen gelassen, ob es sich um das von der Klägerin begehrte oder das vom Gericht offensichtlich gewünschte Verfahren handelt.

Unterdessen hat die Klägerin die aktuell erschienene Studie von Bertelsmann Stiftung und Institut für Schulentwicklungsforschung Chancenspiegel dem Landessozialgericht als weiteren begründenden Beweis für ihre Anfechtung des sogenannten Bildungspakets vorgelegt.

Die weist nämlich fortdauernden Mangel an Chancengerechtigkeit in Deutschland nach. Beispielsweise offenbart sie den Ausschlussfaktor Armut für Bildungschancen bei gleicher Begabung u.a. für Nordrhein-Westfalen:

- „Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, das Gymnasium zu besuchen, ist 5,5 mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten)“.

Und sie betont die Grundlage ihrer Definition von Chancengerechtigkeit, die sich die Bundesregierung schleunigst zu eigen machen sollte, wenn sie sich nicht weiterhin jahrelanger internationaler Kritik an der Spaltung der deutschen Gesellschaft aussetzen will. Die Studie der Bertelsmann Stiftung, die die schulischen Probleme übertragbar in den Fokus nimmt,

- „versteht unter Chancengerechtigkeit die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch eine

gerechte Institution Schule, in der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen.“

Diese Definition von Chancengerechtigkeit ist der aktuellste der nationalen, europäischen und internationalen Appelle an die Bundesregierung, ihre Maßgaben zu befolgen. Und sie zeigt die dringende, spätestens nach einem Jahr überfällige Notwendigkeit, das Bildungspaket auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu stellen.

Die Klägerin hat deshalb zur Wahrung der Frist von einem Monat seit dem Landessozialgerichtsbeschluss vom 22. Dezember 2011 am 24. Januar Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts eingereicht, die dort bis zum Zurückweisungsbeschluss der Anhörungsrüge durch das Landessozialgerichts ruhte. Nachdem dieser nun am 30. März eingegangen ist, wird sie kurzfristig Antrag auf Übertragung in das Verfahrensregister und damit endgültig auf Überprüfung des Bildungspakets durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellen.

Wiesbaden, 03. April 2012

Brigitte Vallenthin

Presse

Hartz4-Plattform

die Hartz IV-Lobby

Fon 0611-1721221

Mobil 01525-3520721

info@hartz4-plattform.de

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Sonntag, 1. April 2012

Bildungspaket beim Bundesverfassungsgericht

Bildungspaket:

aktuelle MELDUNG vom O1. April 2012

Von der Leyens leeres Chancengleichheits-Versprechen

zum 1. Geburtstag beim Bundesverfassungsgericht

Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter

Bereits am 24. Januar hatte Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben

- zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).

Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen

mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs

endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.

Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09) verkündeten

„Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“

und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ - die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,

- ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz - hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket

vom Gesetzgeber legitimierte Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung

- mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.

Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz4-Plattform morgen berichten.

Wiesbaden, 01. April 2012

Brigitte Vallenthin
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